Lehrplan
Kurs: Vorbereitungslehrgang IHK Prüfung WHE (k...
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Übersicht (WHE komplett) Blockseminar

Wer als Waffenfachhändler arbeiten oder ein Waffenfachhandelsunternehmen eröffnen will, muss eine Waffenfachkundeprüfung nach § 22 WaffG i.V.m § 15 AWaffV nachweisen.

 

Im Verlauf des Lehrgangs werden die Teilnehmer/innen auf alle in der IHK- Prüfung relevanten Themen zum Waffen- und Munitionshandel gründlich vorbereitet. Sie erhalten umfangreiches Schulungsmaterial, mit allen in der Prüfung möglichen Fragen inkl. Videos zum praktischen Teil der Prüfung. Der Unterricht teilt sich in drei Bereiche:

  • Theorie
  • Praxis
  • Prüfungssimulation

Sie erhalten zum Lehrgang ausführliches Lehrmaterial auf dem aktuellen rechtlichen Stand. Im Lehrgang erhalten Sie Zugang zu zahlreichen Waffen und Munition, welche in der Prüfung verwendet werden. Der Unterricht findet täglich in vier Phasen statt:

  • Wiederholung von bereits gelerntem
  • neues Wissen
  • praktisches Umsetzen des gelernten
  • Prüfungssimulation

 

Die Vorbereitung erfolgt in Theorie Waffenrecht & Waffentechnik und in der Praxis an realen Kurz-, Langwaffen und Munition.

                Schusswaffen und ihnen gleichstehende Geräte

    • 1.1 Büchsen und Flinten einschließlich Flobertwaffen und Zimmerstutzen
    • 1.2 Pistolen und Revolver zum Verschießen von Patronenmunition, Schalldämpfer
    • 1.3 Schreckschuss-, Reizstoff- und Signalwaffen gem. Anlage 1 Abschnitt 1 Unterabschnitt 1 Nr. 2.7 bis 2.9 des Gesetzes
    • 1.4 Signalwaffen mit einem Patronen- oder Kartuschenlager von mehr als 12,5 mm ∅
    • 1.5 Druckluftwaffen, Federdruckwaffen und Druckgaswaffen
    • 1.6 Schusswaffen, die vor dem 01.01.1871 hergestellt worden sind
    • 1.7 Schusswaffen und ihnen gleichgestellte Geräte, die nicht unter 1.1 bis 1.5 fallen

                Munition

    • 2.1 Munition zum Verschießen aus Büchsen und Flinten (1.1)
    • 2.2 Munition zum Verschießen aus Pistolen und Revolvern (1.2)
    • 2.3 Munition zum Verschießen aus Schreckschuss-, Reizstoff- und Signalwaffen (1.3)
    • 2.4 Munition zum Verschießen aus Signalwaffen mit einem Patronen- oder Kartuschenlager von mehr als 12 mm ∅ (1.4)
    • 2.5 Munition zum Verschießen aus Schusswaffen, die vor dem 1.1.1871 hergestellt wurden, und aus sonstigen Schusswaffen und ihnen gleichgestellten Geräten (1.6 + 1.7); z.B.: PM II

 

 

Umfang der Fachkunde (§ 15 AWaffV):
In der Fachkundeprüfung für die große Handelserlaubnis müssen ausreichende Kenntnisse der Vorschriften über den Handel mit Schusswaffen und Munition, den Erwerb und das Führen von Schusswaffen sowie der Grundzüge der sonstigen waffenrechtlichen und der beschussrechtlichen Vorschriften nachgewiesen werden. Ebenso sind, wenn eine umfassende Waffenhandelserlaubnis beantragt werden soll, Schusswaffen und Munition aller Art, bzw. die in der Anlage des Waffengesetzes aufgeführten Waffen- oder Munitionsarten, für die Erlaubnis zum Handel beantragt ist,Gegenstand der Prüfung. Auch über Art, Konstruktion und Handhabung der gebräuchlichen Schusswaffen sowie die Behandlung der gebräuchlichen Munition und ihre Verwendung in der dazugehörigen Schusswaffe müssen Kenntnisse nachgewiesen werden. 

 

§ 16 Prüfung (§16 AWaffV)

Die Waffenfachkundeprüfungen werden mündlich vor verschiedenen IHKs abgelegt. Sie finden vor einem staatlichen  Prüfungsausschuss statt, der von der zuständigen Behörde gebildet wird.
Der Prüfungsausschuss besteht aus dem Vorsitzenden und zwei Beisitzern, die alle sachkundig sein müssen. Der Vorsitzende darf nicht im Waffenhandel tätig sein, jedoch sollte als Beisitzer ein selbstständiger Waffenfachhändler und ein Angestellter im Waffenfachhandel oder ein Angestellter in der Waffenherstellung bestellt werden

 

Nach der Prüfung

Nach der erfolgreicher Prüfung kann der angehende Waffenfachhändler eine Erlaubnis zum Handel mit Schusswaffen nach § 21 WaffG bei der zuständigen Waffenbehörde beantragen. Sie kann auf bestimmte Schusswaffen- und Munitionsarten beschränkt werden. Die Erlaubnis erlischt, wenn der Erlaubnisinhaber die Tätigkeit nicht innerhalb eines Jahres nach Erteilung der Erlaubnis begonnen oder ein Jahr lang nicht ausgeübt hat. Die Fristen können aus besonderen Gründen verlängert werden.
Bei Eröffnung, Schließung oder Übergabe eines Betriebs, einer Zweigniederlassung oder einer unselbstständigen Zweigstelle muss der Inhaber der Erlaubnis nach § 21 WaffG dies innerhalb von zwei Wochen der zuständigen Behörde anzeigen.

 

Dauer

5 Tage

 

Bildungsurlaub

Für diesen Lehrgang können Sie Bildungsurlaub (Bildungszeit) beantragen. Im September 2021 wurde das Bildungsurlaubsgesetz vom Bildungszeitgesetz [BiZeitG] (GVBl. S. 849) abgelöst.