Wer als Waffenfachhändler arbeiten oder ein Waffenfachhandelsunternehmen eröffnen will, muss eine Waffenfachkundeprüfung nach § 22 WaffG i.V.m § 15 AWaffV nachweisen.
Im Verlauf des Lehrgangs werden die Teilnehmer/innen auf alle in der IHK- Prüfung relevanten Themen zum Waffen- und Munitionshandel gründlich vorbereitet. Sie erhalten umfangreiches Schulungsmaterial, mit allen in der Prüfung möglichen Fragen inkl. Videos zum praktischen Teil der Prüfung. Der Unterricht teilt sich in drei Bereiche:
Sie erhalten zum Lehrgang ausführliches Lehrmaterial auf dem aktuellen rechtlichen Stand. Im Lehrgang erhalten Sie Zugang zu zahlreichen Waffen und Munition, welche in der Prüfung verwendet werden. Im Praxisseminar wird das erlernte Wiederholt und vertieft, ebenso erfolgt die Prüfungssimulation.
Die Vorbereitung erfolgt in Theorie Waffenrecht & Waffentechnik und in der Praxis an realen Kurz-, Langwaffen und Munition.
Schusswaffen und ihnen gleichstehende Geräte
Munition
Umfang der Fachkunde (§ 15 AWaffV):
In der Fachkundeprüfung für die große Handelserlaubnis müssen ausreichende Kenntnisse der Vorschriften über den Handel mit Schusswaffen und Munition, den Erwerb und das Führen von Schusswaffen sowie der Grundzüge der sonstigen waffenrechtlichen und der beschussrechtlichen Vorschriften nachgewiesen werden. Ebenso sind, wenn eine umfassende Waffenhandelserlaubnis beantragt werden soll, Schusswaffen und Munition aller Art, bzw. die in der Anlage des Waffengesetzes aufgeführten Waffen- oder Munitionsarten, für die Erlaubnis zum Handel beantragt ist,Gegenstand der Prüfung. Auch über Art, Konstruktion und Handhabung der gebräuchlichen Schusswaffen sowie die Behandlung der gebräuchlichen Munition und ihre Verwendung in der dazugehörigen Schusswaffe müssen Kenntnisse nachgewiesen werden.
§ 16 Prüfung (§16 AWaffV)
Die Waffenfachkundeprüfungen werden mündlich vor verschiedenen IHKs abgelegt. Sie finden vor einem staatlichen Prüfungsausschuss statt, der von der zuständigen Behörde gebildet wird.
Der Prüfungsausschuss besteht aus dem Vorsitzenden und zwei Beisitzern, die alle sachkundig sein müssen. Der Vorsitzende darf nicht im Waffenhandel tätig sein, jedoch sollte als Beisitzer ein selbstständiger Waffenfachhändler und ein Angestellter im Waffenfachhandel oder ein Angestellter in der Waffenherstellung bestellt werden
Nach der Prüfung
Nach der erfolgreicher Prüfung kann der angehende Waffenfachhändler eine Erlaubnis zum Handel mit Schusswaffen nach § 21 WaffG bei der zuständigen Waffenbehörde beantragen. Sie kann auf bestimmte Schusswaffen- und Munitionsarten beschränkt werden. Die Erlaubnis erlischt, wenn der Erlaubnisinhaber die Tätigkeit nicht innerhalb eines Jahres nach Erteilung der Erlaubnis begonnen oder ein Jahr lang nicht ausgeübt hat. Die Fristen können aus besonderen Gründen verlängert werden.
Bei Eröffnung, Schließung oder Übergabe eines Betriebs, einer Zweigniederlassung oder einer unselbstständigen Zweigstelle muss der Inhaber der Erlaubnis nach § 21 WaffG dies innerhalb von zwei Wochen der zuständigen Behörde anzeigen.
Dauer
6 Monate
Bildungsurlaub
Für diesen Lehrgang können Sie Bildungsurlaub (Bildungszeit) beantragen. Im September 2021 wurde das Bildungsurlaubsgesetz vom Bildungszeitgesetz [BiZeitG] (GVBl. S. 849) abgelöst.