Der gewerbliche Schießleiter soll das Schießtraining und das Quartalsschießen sicher organisieren und leiten können.
Dieses Wissen wird in der Wafensachkunde nicht vermittelt. Um diese Lücke zu schließen ist eine Qualifikation zum Schießleiter auf Grundlage des § 27 Abs. 7 Nr. 1 WaffG i.V.m. § 10 Abs. 3 und § 11 AWaffV erforderlich.
Lehrgangsvoraussetzungen
- Kenntnis der aktuellen waffenrechtlichen Bestimmungen (Nachweis Waffensachkunde § 7 WaffG oder WBK),
- dass 21. Lebensjahr vollendet.
- Ausbildung in Erster-Hilfe.
Lehrgangsinhalte
- Auffrischung der Waffensachkunde,
- Aktuelles aus dem Waffenrecht,
- Schießstandrichtlinien (BMI vom 23. Juli 2012),
- Qualifizierung von Standaufsichten,
- Anwendung der Schießsportordnungen / Sporthandbücher,
- Durchführung eines Schießens / Wettkampfes (organisatorisch, sicherheitstechnisch) und die Aufgaben eines Schießleiters
- Prüfung.
- Erweiterung um die DGUV 23 „Unfallverhütungsvorschriften Wach- und Sicherungsgewerbe“
Lehrgangsziel
Durchführung / Leitung eines Wettkampfes / Schießbetriebs unter Beachtung der gesetzlichen Auflagen und Sicherheitsbestimmungen.
Zum Lehrgang sind mitzubringen
- Personalausweis,
- gültiger Vereins- oder Verbandsausweis oder Wettkampfpass,
- Qualifizierungsbescheinigung „Verantwortliche Schießstandaufsicht“ bzw. Bestellung zur verantwortlichen Aufsichtsperson durch den Verein.